Gesetzliche Vorgaben für Anhänger                     

Bei gebremsten Anhängern ist grundsätzlich eine Wirkungsprüfung der Bremsanlage auf einem geeigneten Bremsenprüfstand vorzunehmen, um insbesondere die rechte und linke gleichmäßige Wirkung zu überprüfen.

 

Als geeignet ist zur Zeit nur ein Rollenprüfstand anzusehen. Daraus folgt, dass für die Durchführung von Hauptuntersuchungen an gebremsten Anhängern nur Prüfstützpunkte geeignet sind, die über einen Rollenbremsprüfstand verfügen, der außerdem auch von den Platzverhältnissen her so eingebaut ist, dass er mit einem Gespann befahren werden kann.


 

 Hier prüft der TÜV Rheinland

 
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